Kunst am Bau

Der Freistaat Bayern legt bei Bauvorhaben im eigenen Zuständigkeitsbereich - "Bauherr: Staat Bayern" - großen Wert auf die Beteiligung von Künstlern/innen.
Bei Baumaßnahmen im staatlichen Hochbau sind daher, gemäß Richtlinien für die Durchführung von Hochbaumaßnahmen der Staatsbauverwaltung (RLBau), bis zu 2% der reinen Bauwerkskosten für Aufträge an Künstler/innen vorzusehen, - soweit Zweck und Bedeutung der Gebäude dies rechtfertigen. Diese Regelung entspricht dem in der Verfassung festgeschriebenen Anliegen des Freistaates Bayern, "Wissenschaft und Kunst" zu unterstützen und zu fördern.

Bei großen Baumaßnahmen werden deshalb in der Regel Kunstwettbewerbe durchgeführt, dem ein Gutachtergremium als Preisgericht vorsteht. Dem jeweiligen Gremium gehören Vertreter der Obersten Baubehörde, der Regierung von Mittelfranken, der jeweils beteiligten nutzenden Behörden und natürlich Künstler und Architekten an.
Die Kunstwettbewerbe werden vom Bauamt durchgeführt, die zum Wettbewerb durch das Gremium ausgewählten und benannten Künstler/innen werden gebeten, mit ihrem zum Wettbewerb eingereichten Kunstbeitrag zum Gelingen des Bauprojektes beizutragen.

Die nachfolgend aufgeführten Kunstprojekte sind jeweils aus Kunstwettbewerben hervorgegangen.

Bei den Gebäuden ist die zugehörige kurze Gebäudenummer mit angegeben.